Steuerrisiken bei Lizenzzahlungen aus Deutschland
22.02.2022Lizenzzahlungen im Fokus der Steuerbehörden
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Anfang 2022 zwei Schreiben zur Lizenzschranke veröffentlicht und dabei explizit die privilegierten Steuerregimes in der Schweiz erwähnt.
Nach der Lizenzschranke sind Lizenzzahlungen in Deutschland nur beschränkt abzugsfähig, wenn die Einnahmen beim nahestehenden Empfänger privilegiert besteuert werden (Präferenzregelung) und die angewandte Präferenzregelung nicht dem Nexus-Ansatz der OECD entspricht.
Anwendbarkeit auf die Schweiz
In den erwähnten Schreiben hat das BMF festgehalten, dass die früheren Verwaltungs-, Domizil- und gemischten Gesellschaften sowie die Holdinggesellschaften (bis 2019) wie auch die Lizenzbox in Nidwalden (bis 2020) als schädliche Präferenzregelungen gelten, welche unter die Anwendung der Lizenzschranke fallen.
Die seit dem 1. Januar 2020 in der Schweiz eingeführte Patent Box wird als dem Nexus-Ansatz entsprechend eingestuft und ist darum von der Lizenzschranke nicht betroffen.
Gemäss dem BMF können zudem gewisse in Steuerrulings festgelegte Besteuerungsfolgen für Lizenzeinnahmen die Kriterien einer schädliche Präferenzregelung erfüllen. Je nach Interpretation fallen dabei bereits die im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) eingeführte Sondersatzlösung oder der altrechtliche Step-Up darunter.
Handlungsbedarf bei Schweizer Unternehmen
Schweizer Unternehmen mit Lizenzzahlungen von Deutschen Gruppengesellschaften sollten zunächst prüfen, ob die Lizenzzahlungen aufgrund deren Besteuerung in der Schweiz unter die Lizenzschranke fallen können.
Sofern diesbezüglich ein Risiko besteht, sollte in einem zweiten Schritt evaluiert werden, ob mit geeigneten Massnahmen in der Schweiz die drohende Gesamtsteuerbelastung reduziert werden kann.