Zu allen Publikationen

Steuerlich anerkannte Zinssätze für das Jahr 2023

09.02.2023

Die Eidg. Steuerverwaltung hat die für das Kalenderjahr 2023 geltenden Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen zwischen Nahestehenden publiziert:

Vorschüsse oder Darlehen in CHF

AktivdarlehenZinssatz mind.
aus Eigenkapital finanziert1.5%
aus Fremdkapital finanziertSelbstkosten +
0.5% (< CHF 10 Mio.)
0.25% (> CHF 10 Mio.)
mind. 1.5%
Passivdarlehen1Zinssatz max.
Handels- und Fabrikationsunternehmen
(bis CHF 1 Mio.)
3.75%
Handels- und Fabrikationsunternehmen
(ab CHF 1 Mio.)
2.25%
Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften
(bis CHF 1 Mio.)
3.25%
Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften
(ab CHF 1 Mio.)
2%
1 separate Zinssätze für Liegenschaftskredite

Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen

AktivdarlehenWährungZinssatz mind.
Europäische UnionEUR3%
GrossbritannienGBP5.25%
USAUSD3.75%

Bei Passivdarlehen kann der gleiche Aufschlag wie bei Darlehen in CHF berücksichtigt werden. In jedem Fall ist der geschäftsmässig begründete Nachweis zu erbringen, weshalb keine Verpflichtung in tiefer verzinslichen CHF eingegangen wurde.

Steuerfolgen

Werden Darlehen zu den veröffentlichten Zinssätzen und Konditionen aufgenommen oder gewährt, gelten diese im Kalenderjahr ohne weiteren Nachweis als marktgerecht. Bei abweichenden Zinssätzen muss der Steuerpflichtige nachweisen, dass die Konditionen einem Drittvergleich standhalten und somit marktkonform sind.