OECD-IF Mindestbesteuerung
08.07.2021OECD Zwei Säulen Ansatz zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Das OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (IF) hat am 1. Juli 2021 eine Stellungnahme zum geplanten zwei Säulen Ansatz für die Anpassung der Besteuerung grosser multinationaler Unternehmen (MNE) publiziert. Säule Eins befasst sich mit der Marktbesteuerung von MNE mit einem Umsatz von über EUR 20 Milliarden und einer Profitabilität von über 10%. Säule Zwei befasst sich mit einem Mindeststeuersatz von 15% und betrifft MNE mit einem Umsatz von über EUR 750 Millionen. Vorliegend werden die erwarteten Auswirkungen der Säule Zwei auf den Steuerstandort Liechtenstein beleuchtet.
Ausgestaltung der Regeln zum Mindeststeuersatz von 15%
Ziel der Säule Zwei ist es, dass der Gewinn einer MNE in jedem Land mit mindestens 15% besteuert wird. Dazu sollen in den IF Ländern folgende Regeln eingeführt werden:
- Der Gewinn einer tief besteuerten Tochtergesellschaft soll auf Ebene der Muttergesellschaft (noch einmal) der Besteuerung unter liegen (Income Inclusion Rule);
- Zahlungen an eine tief besteuerte Gesellschaft sollen im Quellenstaat nicht als steuerlich abzugsfähiger Aufwand qualifizieren (Under taxed Payment Rule);
- Gewisse Zahlungen (z.B. Zinsen und Lizenzen) an eine tief besteuerte, nahestehende Gesellschaft sollen im Quellenstaat einer Quellensteuer unterliegen (Subject to Tax Rule).
Der effektive Mindeststeuersatz von 15% soll nach einem einheitlichen Rechnungslegungsstandard der Konzernobergesellschaft ermittelt werden (IFRS oder vergleichbar). Die geplanten Regeln werden eine formelhafte SubstanzAusnahme vorsehen, welche einen Einkommensbetrag ausschliesst, der mindestens 5 % (in der Übergangszeit von 5 Jahren mindestens 7,5 %) des Buchwerts der Sachanlagen und der Lohnsumme beträgt. Der momentane Zeitplan sieht vor, dass der Mindeststeuersatz ab dem Steuerjahr 2023 anwendbar sein soll.
Erwartungen zu den Auswirkungen für Liechtenstein
Das heute in Kraft stehende Steuergesetz Liechtensteins ist in vielerlei Hinsicht nicht auf die Vorstellungen des IF zum Mindeststeuersatz ausgelegt.
Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass das Steuergesetz für alle in Liechtenstein steuerpflichtigen Gesellschaften und Strukturen komplett umgebaut wird. Stattdessen ist davon auszugehen, dass neue Regeln für MNE mit einem Umsatz von über EUR 750 Millionen eingeführt werden. Diese neuen Regeln werden die Basis für die Ermittlung des steuerbaren Gewinns sowie den Gewinnsteuersatz gemäss den Vorstellungen des IF enthalten. Damit wird Liechtenstein separate Steuerregeln für MNE mit einem Umsatz von über EUR 750 Millionen haben.
Es ist davon auszugehen, dass Liechtenstein die IF Regeln im Rahmen der Early Adopter Strategie frühzeitig (also gemäss dem Zeitplan, jedoch frühestens für das Steuerjahr 2023) ins nationale Steuerrecht übernehmen wird.
In Liechtenstein ansässigen Tochtergesellschaften von MNE mit einem Umsatz von über EUR 750m ist zu empfehlen, sich bereits jetzt mit den geplanten Regelungen zur Säule Zwei auseinanderzusetzen.