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Umsetzung der Mindestbesteuerung in der Schweiz

04.04.2022

Vernehmlassung zur Umsetzung eröffnet

Der Bundesrat hat am 11. März 2022 beschlossen, das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umzusetzen. Er hat dazu ein Vernehmlassungsverfahren angeordnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 20. April 2022.

Geplante Einführung einer Sondersteuer

Der Bundesrat plant die Mindestbesteuerung gemäss Säule 2 des OECD/G20-Projekts mit einer «Ergänzungssteuer» sicherzustellen, welche bei den grossen Unternehmensgruppen (weltweiter Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro) die Differenz zwischen einer allfälligen tieferen Besteuerung und der Mindeststeuer von 15 Prozent ausgleicht. Für alle anderen Unternehmen ändert sich nichts. Vollzogen wird die Ergänzungssteuer durch die Kantone.

Inkraftsetzung per 2024

Die Inkraftsetzung ist bereits auf den 1. Januar 2024 geplant. Damit dies erreicht werden kann, soll der Bundesrat mit einer Übergangsbestimmung ermächtigt werden, die Mindestbesteuerung auf dem Verordnungsweg temporär zu regeln. Diese temporäre Verordnung soll später durch ein vom Parlament verabschiedetes Bundesgesetz abgelöst werden.

Auswirkungen in der Schweiz

Die Schweiz kann angesichts der Konzeption des OECD/G20-Projekts nicht verhindern, dass gewisse hier ansässige Unternehmensgruppen künftig einer höheren Steuerbelastung unterliegen werden. Die geplante Umsetzung sichert der Schweiz jedoch zusätzliche Steuereinnahmen, die sonst ins Ausland abfliessen würden. Gewisse Kantone haben angekündigt, dass die zusätzlichen Einnahmen über staatliche Erleichterungen möglichst an die betroffenen Unternehmen zurückfliessen sollen. Dieses Vorgehen schützt zudem betroffene Unternehmen vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland und bringt Rechtssicherheit.